Montag, 25. August 2014

Sergi Heidelberg und die Sache mit dem AStA

Sercivan Unga aka Sergi Heidelberg macht auf seiner Homepage unter anderem mit dieser Passage auf.

Wir zitieren:

Heidelbergs Protest konnte den 100-Mann Asta Team zur Herausgabe der streitbefangenen Protokolle bewegen und führte letztendlich zum Erfolg. Die streitbefangenen Protokolle wurden für ihn zur Gerichtsakte eingereicht (Auszug aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen:
Und:

S. Heidelberg gewinnt den Streitfall aussergerichtlich und stellt bezüglich der Hetzkampagne Strafanzeige gegen einen Asta-Mitglied:

Das sind sehr eigentümliche Interpretationen eines Urteils, welches über 16 Seiten kurz formuliert Folgendes zusammenfasst: Der Kläger hatte keinen Anspruch darauf dass der AStA Protokolle ins Netz stellt, da Letzterer dem aber dennoch nachgekommen ist, war der Klagepunkt ohnehin hinfällig.

Wer im Laufe des Studiums ein wenig Jura mitgenommen hat, der wird beim Lesen der 16 Seiten schnell erkennen, dass der Kläger a) einfach mal ins Blaue geklagt hat und b) schlicht und ergreifend keine Ahnung hatte sowie c) vom Richter in höflichstem Juristendeutsch rundgemacht wurde.

16 Seiten pures Vergnügen gibt es hier: Link


Verständlich, dass Heidelberg auf seiner Seite die Passage rausrückt, die ihn nicht ganz so schlecht aussehen lässt. Was gewissermaßen eine Rechercheleistung an sich ist, denn viele dieser wohlgesonnenen Stellen gibt es auf den 16 Seiten nicht. Zu den Highlights zählen u.a. wie der Richter einen Anklagepunkt nach dem anderen auseinandernimmt und dass der Kläger am Ende auf den Kosten sitzen bleibt... zumindest auf seiner Seite im beschaulichen Rahmen, man hat sich schließlich selbst vertreten vor Gericht.

Die außergerichtliche Einigung (angesichts eines Urteilsspruchs) muss eine Sonderform der Lex Heidelberg sein ...

Weltjournalist, Enthüllungsreporter, Pyramidenforscher, Videoproduzent, Sportstudent und nun auch noch Teilzeit-Jurist. Ein Wunderknabe!

2 Kommentare:

  1. Wie ich das verstehe, hat Herr Heidelberg sich selbst vertreten. Ich vermute mal, der AStA wurde hingegen von einem Anwalt vertreten und der Streitwert wird im Urteil auf 5.000 € beziffert. Darin heißt es auch, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens trägt. Dann sind das mal locker 1.400 €, die Herr Heidelberg zu zahlen hat. Und das wegen ein paar Protokollen, die er ohnehin hätte einsehen können. Bravo! Gut gemacht.

    Ich habe mir das Urteil mal komplett durchgelesen und es offenbart eine totale Unfähigkeit und Selbstüberschätzung des Klägers sowie eine komplette Ahnungslosigkeit ein Fragen der Rechtsauffassung.

    Wie er dann noch auf seiner Homepage das ganze als Erfolg vermelden konnte zeigt nur, dass er selbst das Urteil nicht begriffen hat.

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  2. Man könnte noch wesentlich mehr zu Heidelberg schreiben; die Klage ist da nur die Spitze des Eisberges. Wie wäre es zum Beispiel mit seiner Klage gegen den Ältestenrat, weil er die Hochschulwahlen angefochten hat? Wie wäre es mit seiner Bewerbung als Kulturreferent beim AStA Marburg? Fragt mal die SEM. Die kann sicherlich viiiieeeelll sagen. Sehr viele geile Sachen.

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